v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel

Dienstag, 15. März 2011

Politische Stellungnahme Bethels zur PID

Behinderte Menschen nicht demütigen und diskriminieren

Bielefeld-Bethel. Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sprechen sich in der aktuellen Debatte um die Präimplantationsdiagnostik gegen die PID aus. Im Vorfeld der am Donnerstag im Bundestag beginnenden ersten Lesung zum PID-Gesetz, warnt Bethel vor einer schrittweisen Werteverschiebung und betont die Verantwortung für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige. Auch eine Argumentation für die Zulassung der PID darf sich nicht auf die Vermeidung von Behinderung richten; dadurch würde „Behinderung im öffentlichen Diskurs als ein unerwünschter Zustand diskriminiert, den es zu eliminieren gelte“ heißt es in einer Stellungnahme Bethels, das als diakonischer Träger in vielfacher Weise Unterstützungsangebote für Menschen mit Behidnerung unterhält. Auf Menschen mit Behinderung würde dies „kränkend, demütigend  und entwürdigend wirken“.

Bethel hält außerdem Befürchtungen für begründet, „dass sich Familien mit behinderten Angehörigen oder behinderte Menschen selbst künftig immer mehr rechtfertigen müssen, warum sie Leistungen der Gesellschaft in Anspruch nehmen, wenn doch der Leistungsgrund Behinderung vielleicht durch vorgeburtliche Diagnostik oder PID vermeidbar gewesen wäre“.

In dem vom Vorstand der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel an alle Bundestagsabgeordneten verschickten Stellungnahme heißt es weiter: „Das einzige überhaupt akzeptable Argument für eine Zulassung der PID darf die Absicht sein, Eltern, die nachweislich mit einem genetischen Risiko belastet sind, eine Schwangerschaft zu ersparen, wenn diese mit großer Wahrscheinlichkeit mit einer Tot- oder Fehlgeburt oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im ersten Lebensjahr mit dem Tod des Kindes endet oder wenn die psychische Gesundheit der Mutter durch die Geburt eines behinderten Kindes schwerwiegend gefährdet ist.“

Der Bethel-Vorstand sieht das Dilemma zwischen einem ausnahmslosen Verbot der PID um der Klarheit der Grenzen willen und einer ausnahmsweisen Zuslassung der PID um der Eltern willen, die andernfalls zu Kinderlosigkeit verurteilt sind, als letztlich unauflösbar.

In der Abwägung der verschiedenen Aspekte bei der Beurteilung der PID plädiert Bethel jedoch für ein Verbot der PID ohne Ausnahmen.

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