v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel

Der Erbvertrag

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Neue Wohnformen ermöglichen den Menschen mit Behinderung in Bethel ein selbstständigeres Leben. Zum eigenverantwortlichen Alltag in den kleinen Wohngruppen gehört es auch, das gemeinsame Essen selbst zuzubereiten.

Einen Erbvertrag können Sie mit dem von Ihnen bestimmten Erben schließen. Anders als beim Testament ist bei dieser Vertragsform Ihr letzter Wille nicht einseitig änderbar. Sie sind an den Vertrag gebunden.

Der Erbvertrag wird dann gewählt, wenn es sinnvoll ist, den Erben unwiderruflich zu bestimmen, z. B. wenn ein Unternehmer einem seiner Kinder sein Geschäft vererben möchte. Der Sohn oder die Tochter wird nur dann das Geschäft übernehmen wollen, wenn ein Erbvertrag die Erbfolge festlegt.

In einem Erbvertrag können Sie z. B. aber auch mit Ihrem Ehepartner vereinbaren, dass eine andere Person oder Institution Erbe oder Vermächtnisnehmer wird. Ein Erbvertrag muss vor einem Notar bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Beteiligter geschlossen werden.


Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind durch Bescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt vom 26.01.2011, Steuernummer 349/5995/0015 als ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten kirchlichen, mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt mit gültigem Freistellungsbescheid nach §§ 52 ff der Abgabenordnung, zuletzt vom 26.01.2011.
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