v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel

Der Pflichtteil

(Seite 4 von 15) weiter

Bethel – Menschen mit und ohne Behinderung, Betreute und Betreuende wohnen, lernen, arbeiten und verbringen ihre Freizeit in der historisch gewachsenen Ortschaft. Unter dem gemeinsamen Dach der christlichen Gemeinde teilen sie ihr tägliches Leben.

Auch ein von Ihnen errichtetes Testament kann den Pflichtteilsanspruch nicht ausschließen. Der Gesetzgeber sichert Ihren nächsten Angehörigen, also Ehepartner, Eltern, Kindern und Enkeln (falls Kinder vorverstorben sind), einen Pflichtteil zu. Diese erhalten einen Geldanspruch gegen den/die Erben in Höhe des halben Wertes ihres gesetzlichen Erbteils.


Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind durch Bescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt vom 26.01.2011, Steuernummer 349/5995/0015 als ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten kirchlichen, mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt mit gültigem Freistellungsbescheid nach §§ 52 ff der Abgabenordnung, zuletzt vom 26.01.2011.
Spenden Sie jetzt!
Spendenkonto Bethel
Gute Jahre