v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel

Vererben, aber wie?

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Jeder macht sich irgendwann Gedanken darüber, ob ein Testament sinnvoll ist oder nicht. Vielleicht haben Sie auch schon einmal in der eigenen Familie oder im Freundeskreis miterlebt, wie Erbstreitigkeiten Familienbeziehungen und Freundschaften in Mitleidenschaft gezogen haben. Das muss nicht sein, wenn Sie sich schon frühzeitig mit dem Thema „Erben und Vererben“ auseinandersetzen. Es können Lebensumstände eintreten, in denen es von großer Hilfe ist, wenn Sie Ihren Nachlass geregelt haben.

Die Eigenverantwortung betreuter Menschen zu stärken und sie, wenn möglich, auf ein Leben außerhalb der Einrichtung vorzubereiten, ist heute selbstverständlicher Bestandteil der Arbeit in den v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel.

Mit geeigneten Hilfsmitteln und Trainingsprogrammen werden Menschen mit Behinderung in den v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel in ihren Bewegungsmöglichkeiten gefördert.

Wer kein Testament macht, überlässte Erbfolge dem Gesetz. Bei Ehepartnern erbt der/die Überlebende dann unter Umständen nicht alles. So erben die Kinder mit oder, wenn keine vorhanden sind, andere Verwandte. Vielleicht werden Sie auch von Menschen beerbt, denen Sie gar nichts hinterlassen wollten. Für den überlebenden Ehegatten kann das nicht vorhersehbare Folgen haben. Diese Seiten können die individuelle Beratung durch einen Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater nicht ersetzen. Außerdem kann für Bundesbürger, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, für Bürger, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder Nachlassteile (Grundstücke), die sich im Ausland befinden, ausländisches Recht zur Anwendung kommen.


Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind durch Bescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt vom 26.01.2011, Steuernummer 349/5995/0015 als ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten kirchlichen, mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt mit gültigem Freistellungsbescheid nach §§ 52 ff der Abgabenordnung, zuletzt vom 26.01.2011.
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