
Durch Bethel finden viele Menschen qualifizierte Hilfe. Rund 150.000 kranke, behinderte und sozial benachteiligte Männer, Frauen und Kinder werden individuell unterstützt. Bethel, das sind offene Orte der Gemeinschaft, in denen betreute und betreuende Menschen leben und arbeiten.
Bußgeldzuweisungen tragen dazu bei, dass dies überhaupt möglich ist.
Seit vielen Jahren können sich Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte darauf verlassen:
- Bußgelder kommen zu 100% den hilfebedürftigen Menschen zugute
- Über Eingang oder Ausbleiben der Zahlungen werden Sie zeitnah informiert
- Die Gelder werden separat von den Spenden verbucht
- Für Bußgelder werden keine Spendenbescheinigungen ausgestellt
- Über die Verwendung der Bußgelder berichten wir Ihnen jährlich
Sofern Sie keine andere Verwendung wünschen, setzen wir die eingehenden Bußgelder jeweils für das aktuelle Jahresprojekt ein. Bitte helfen auch Sie mit einer Bußgeldzuweisung, damit Bethel weiterhin für die hilfebedürftigen Menschen da sein kann!
Konto für Bußgeldzuweisungen
Kto.-Nr.: 19313002
Bielefelder Volksbank
BLZ: 48060036