v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel

Selbstverpflichtung als Mitglied des Deutschen Spendenrates im Wortlaut:

Wir sind durch Bescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt vom 28.01.2010, Steuernummer 349/5995/0015 als ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten kirchlichen, mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt mit gültigem Freistellungsbescheid nach §§ 52 ff der Abgabenordnung, zuletzt vom 28.01.2010.

„Zur Erreichung größerer Transparenz und damit zur Gewährleistung einer erhöhten Sicherheit beim Spenden verpflichten wir uns, über die Einhaltung des geltenden Rechts hinaus zur Beachtung folgender Regeln:

1. Wir werden keine Mitglieder- und Spendenwerbung mit Geschenken, Vergünstigungen oder dem Versprechen bzw. der Gewährung von sonstigen Vorteilen betreiben, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Satzungszweck stehen oder unverhältnismäßig teuer sind.

2. Werbung, die gegen die guten Sitten und anständigen Gepflogenheiten verstößt, wird unterlassen.

3. Wir verpflichten uns, allgemein zugängliche Sperrlisten und Richtlinien zum Verbraucherschutz zu beachten.

4. Wir werden den Verkauf, die Vermietung oder den Tausch von Mitglieder- oder Spenderadressen unterlassen.

5. Die Prüfung unserer Buchführung, unseres Jahresabschlusses und Lageberichtes sowie unserer Einnahmen-/Ausgabenrechnung erfolgt nach Maßgabe der jeweils gültigen Richtlinien des Institutes für Wirtschaftsprüfer (IdW) e.V.

Der Abschlussprüfer hat die Einhaltung dieser Selbstverpflichtung, soweit sie die Rechnungslegung betrifft, entsprechend zu prüfen und über das Ergebnis der Prüfung schriftlich zu berichten.

Auf den Bestätigungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers/vereidigten Buchprüfers kann verzichtet werden, wenn die Bemessungsgrundlage für die Beitragsberechnung gemäß Ziff. 4 der Beitragsordnung die Summe von 250.000 Euro im vorangegangenen Geschäftsjahr nicht überstiegen hat.

6. Spätestens bis zum 30.09. des Folgejahres stellen wir einen für die Öffentlichkeit bestimmten Bericht fertig, der zumindest folgende Bestandteile enthält: 

  • gegliederte Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben mit Bestätigungsvermerk gemäß Ziff. 4 unter Berücksichtigung der Leitlinien für die Buchhaltung spendensammelnder Organisationen des Deutschen Spendenrates e.V. vom 08.06.1999
  • Erläuterung von Bereichen, in denen Provisionen oder Erfolgsbeteiligungen gezahlt werden
  • Erläuterung der Behandlung von projektgebundenen Spenden
  • Hinweis darauf, ob Spenden an andere Organisationen weitergeleitet werden und ggf. in welcher Höhe
  • Hinweis auf die Selbstverpflichtungserklärung des Deutschen Spendenrates e. V.

7. Wir verpflichten uns, den den Anforderungen dieser Selbstverpflichtung genügenden Bericht gegen Erstattung der Selbstkosten auf Wunsch an jedermann zu versenden.”

Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 29.04.2009


Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind durch Bescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt vom 26.01.2011, Steuernummer 349/5995/0015 als ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten kirchlichen, mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt mit gültigem Freistellungsbescheid nach §§ 52 ff der Abgabenordnung, zuletzt vom 26.01.2011.
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