Ja, Spenden für Bethel sind steuerlich abzugsfähig.
Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, StNr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Für Spenden bis 300,- Euro gilt der Kontoauszug Ihres Kreditinstituts als Spendenbescheinigung für das Finanzamt.
Auf Wunsch vieler Freunde und Förderer senden wir jedoch bereits für Spenden über 20,- Euro postalisch eine Zuwendungsbestätigung zu.