Nachrichten

Neues Wohnangebot: Zuhause in der Revelstraße

Zwei Männer, einer davon nutzt einen Rollstuhl, kommen in ein Gebäude.

Martin Senger zieht in die Revelstraße ein. Unterstützt wird er dabei von Bethel.regional-Mitarbeiter Ioannis Grouios. Fotos: Christof Wippermann

Ein neues Wohnangebot von Bethel.regional für Menschen mit Autismus, geistiger Behinderung und erworbenen Hirnschädigungen in Hagen Vorhalle ist Realität geworden. Nach einer Planungs- und Bauphase von 1,5 Jahren haben die ersten vier Klientinnen und Klienten das neue Wohngebäude in der Revelstraße bezogen. In den kommenden Wochen werden weitere 20 Mieterinnen und Mieter folgen.

„Es war ein aufregender und spannender Tag für unsere Klientinnen und Klienten sowie für die Mitarbeitenden“, sagt Bereichsleiterin Elisabeth Trelenberg über den gelungenen Einzug. „Wir haben hart auf diesen Moment hingearbeitet und sind stolz auf das besondere Gebäude, das wir geschaffen haben.“ Die Nachfrage nach den barrierefreien Wohnungen war enorm, und das Haus war sofort komplett belegt.

Martin Senger sowie Elisabeth Trelenberg (links) Bereichsleiterin Haus Revelstraße und Clara Dahlbüdding (stellvertretende Bereichsleiterin Haus Revelstraße) freuen sich über das neue Wohnangebot in Hagen.

Das Wohnangebot von Bethel.regional ermöglicht den Mieterinnen und Mietern ein möglichst selbständiges Leben in ihrer eigenen Wohnung, unterstützt durch eine 24-Stunden-Betreuung. Die Bethel.regional-Geschäftsführer Mark Weigand und Pastorin Verena Schmidt unterstreichen die Bedeutung sozialer Teilhabe und betonen das langjährige Engagement von quartiersbezogenen Bauprojekten in NRW.

Die barrierefreien Appartements in der Revelstraße bieten ein Bad mit Dusche, ein Schlafzimmer, eine Wohnküche sowie einen Balkon oder eine Terrasse. Insgesamt gibt es 24 Wohneinheiten auf drei Etagen, jeweils acht Ein-Personen-Wohnungen für verschiedene Nutzergruppen. Das nachhaltig geplante Gebäude verfügt zudem über einen großzügigen Dachgarten mit Gewächshaus, der als Treffpunkt für die Bewohnerinnen und Bewohner und die Nachbarschaft dienen soll.