Pressemitteilung

Gesetzentwürfe zum assistierten Suizid im Deutschen Bundestag

Bethel-Vorstand Pohl lehnt Sterbehilfe ab

Bielefeld-Bethel. Anlässlich der geplanten Neuregelung des assistierten Suizids durch den Deutschen Bundestag spricht sich Pastor Ulrich Pohl, Vorstandsvorsitzender der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel, gegen jedwede Möglichkeit begleiteter Selbsttötung in diakonischen Einrichtungen aus. Assistierter Suizid dürfe nicht zu einem Normalfall des Sterbens werden. Dies sei mit dem christlichen Glauben nicht vereinbar und komme daher durch Mitarbeitende Bethels nicht infrage – auch wenn Betroffene dies wünschten.

„Ich glaube und befürchte, dass sich unsere Gesellschaft mit der Normalisierung des assistierten Suizids schleichend verändern würde“, sagt Ulrich Pohl. Das Lebensrecht und die Würde von Menschen mit Behinderungen, schwerkranken und alten Menschen würde zunehmend bedroht, weil knapper werdende Ressourcen für eine schnellere, personell weniger aufwendigere Lösung sprächen. Ulrich Pohl: „Überspitzt gefragt: Wird dann der Tod vor dem Hintergrund der Urlaubsplanung oder beruflicher Verpflichtungen terminiert?“ Alte Menschen könnten sich selbst als Belastung ihrer Angehörigen wahrnehmen und sich gezwungen sehen, den assistierten Suizid anzunehmen.

Die Aufgabe der Diakonie in der Begleitung Sterbender sei es vielmehr, Leiden und Schmerzen zu lindern und die Menschen seelsorgerlich und geistlich zu begleiten. Wenn sterbenskranke Menschen in ihrem letzten Lebensabschnitt in einem Hospiz gut begleitet würden, lebten sie nicht selten noch einmal auf und könnten dann in Ruhe zusammen mit den Angehörigen mit dem eigenen Leben abschließen. „Bei einem Suizid dagegen wird das Leben nicht abgeschlossen, sondern abgebrochen, vieles bleibt ungesagt", sagt der Theologe. Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel bieten sterbenskranken Menschen bundesweit mit sieben Hospizen und weiteren ambulanten Palliativdiensten Unterstützung an.

Zur geplanten Neuregelung des assistierten Suizids werden am Freitag, 24. Juni, im Deutschen Bundestag drei überfraktionelle Gruppenanträge beraten. Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe gekippt und zur Begründung erklärt, es gebe ein umfassendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Damit sei die Freiheit eingeschlossen, die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.

Für Pastor Ulrich Pohl ist das keine Option. Er betont: „Wir wollen zum Leben ermutigen, wir setzen uns für das Leben ein. Bis zuletzt. Du sollst nicht töten, heißt das 5. Gebot. Deutlicher geht es nicht."