Pressemitteilung

Kosten für Inkontinenzhilfsmittel in der Eingliederungshilfe nicht mehr gedeckt

Verschlechterung der Lebensqualität für Menschen mit Behinderung

Menschen in der Eingliederungshilfe sind massiv von der Senkung der Pauschale für Inkontinenzhilfsmittel wie Windeln und Einlagen betroffen. Teilhabemöglichkeiten werden stark eingeschränkt – mit spürbaren Verlusten der Lebensqualität.

Bielefeld-Bethel. „Die seitens der Krankenkassen vorangetriebene Veränderung bei der Inkontinenzversorgung verschlechtert die Situation für Menschen mit Inkontinenzbedarf deutlich und spürbar“, betont Sandra Waters, Geschäftsführerin Bethel.regional. „Wie sollen sie zur Arbeit gehen oder das Kino besuchen, wenn sie aufgrund nicht ausreichender Versorgung mit Windeln, Einlagen oder Schutzhosen an Ihr Zuhause gebunden sind?“

Zudem führt das neue Verfahren aktuell zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand in den Wohnangeboten. „Es müssen Anträge gestellt und auf Bewilligungen dieser gewartet werden. Die Abstimmung mit den Angehörigen und den Betroffenen und dem Versorgungspartner ist zeitintensiv.“

Auf dieses erkennbare Problem hat Bethel.regional schon in 2022 die zuständigen Stellen umfassend aufmerksam gemacht, aber leider keine Reaktionen erhalten. „Nun ist seit 2023 das neue Verfahren umzusetzen, und die Menschen haben nicht das täglich notwendige Material zur Verfügung. Es ist ein Skandal, dass die Krankenkassen gerade zu Lasten dieser Menschen Geld sparen wollen“, so Sandra Waters.

Belief sich die Pauschale bis zum 31. Dezember 2022 auf insgesamt 42,28 €/Monat, so liegt diese jetzt bei einigen Personen bei nur noch 20,00 €/Monat, maximal jedoch bei 30 €/Monat. Die seit 1991 bestehende Vereinbarung wurde zum Jahresende 2022 von den Krankenkassen gekündigt. Schon die bisherige Mischkalkulation von 1991 war in vielen Fällen nicht ausreichend und berücksichtigte zudem nicht die Kostensteigerungen der vergangenen Jahre.

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass nur ein Bruchteil der neuen Versorgungspauschale auf das eigentliche Hilfsmittel entfällt. Denn der mit den Verträgen vereinbarte Leistungsumfang umfasst weit mehr als das Inkontinenzprodukt selbst und beinhaltet unter anderem die individuelle Beratung der Patientinnen und Patienten und die Ermittlung des individuellen Bedarfs.

Inkontinenzhilfsmittel gehören zu den wiederkehrenden Leistungen, so dass die Mehrkosten hier für die Versicherten regelmäßig und dauerhaft anfallen. Für einen großen Anteil der Leistungsberechtigten in der Eingliederungshilfe ist diese zusätzliche finanzielle Belastung nicht tragbar.

Es ist zu davon auszugehen, dass bei Menschen mit einer Behinderung auch schon bei einer leichteren Urin- und/oder Stuhlinkontinenz eine Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen in großem Umfang notwendig ist. Grund dafür ist, dass aufgrund der kognitiven Beeinträchtigung oftmals mit Windeln und andere Produkten nicht sachgemäß umgegangen wird, weil diese Personengruppe – ähnlich wie Kleinkinder – nicht dazu in der Lage ist. Neben körperlichen Beschwerden und Erkrankungen, wie Hautproblemen im Intimbereich oder schweren Harnwegsinfektionen, hat ihre Inkontinenz und die jeweilige Versorgung, deutlichen Einfluss auf Teilhabe, Aktivitäten und Partizipation in allen Lebensbereichen und auf die psychosoziale Situation der Betroffenen.

 

Über Bethel.regional

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