Pressemitteilung
Lockerung für Patientenbesuche: Mit 1G-Regel gilt nur noch Testpflicht
EvKB und Krankenhaus Mara
Bielefeld-Bethel. Das Evangelische Klinikum Bethel (EvKB) und das Krankenhaus Mara führen ab Montag, 21. November, die Regel „1G“ für Patientenbesuche ein.
Bei dieser Regel ist nur noch ein aktueller negativer Test aus einem Testzentrum entscheidend, der an der Information vorgelegt werden muss. Der Impf- und der Genesenenstatus spielen dagegen keine Rolle mehr. Da diese Regel ab Montag auch für Begleitpersonen gilt und für ambulante Patientinnen und Patienten bereits Anwendung findet, ist 1G damit zur einheitlichen Regelung für die beiden Betheler Krankenhäuser in Bielefeld geworden. Sie steht im Einklang mit der aktuellen Corona-Schutzverordnung in NRW. Vor den Häusern Gilead I, Mara und dem Johannesstift gibt es Testzentren, sodass ein Schnelltest auch kurzfristig vor Ort möglich ist.
Zum Schutz der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeitenden des Klinikums muss für die gesamte Dauer des Aufenthalts eine FFP2-Maske getragen werden – auch im Patientenzimmer.
Online-Terminbuchung für die Testung: evkb.de/corona