Entlastung für Eltern mit mehreren Kindern
Ab dem 1. Juli 2023 werden Eltern mit mehreren Kindern in der Pflegeversicherung entlastet. Diese Änderung sieht das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) vor. Beschäftigte mit mehreren Kindern werden ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind entlastet. Der Abschlag gilt bis zum Ende des Monats, in dem das Kind jeweils sein 25. Lebensjahr vollendet hat. Danach entfällt der Abschlag für diese Kinder und es gilt lebenslang der Beitragssatz für Mitglieder mit 1 Kind.
Es gelten somit folgende Beitragssätze ab 01.07.2023:
- Mitglieder ohne Kinder = 4,00% (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3%)
- Mitglieder mit 1 Kind = 3,40% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,7%)
- Mitglieder mit 2 Kindern = 3,15% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45%)
- Mitglieder mit 3 Kindern = 2,90% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,2%)
- Mitglieder mit 4 Kindern = 2,65% (Arbeitnehmer-Anteil: 0,95%)
- Mitglieder mit 5 und mehr Kindern = 2,40% (Arbeitnehmer-Anteil: 0,7%)
Der Beitragssatz des Arbeitgebers zur Pflegeversicherung (1,7%) bleibt in jedem Fall gleich.
Damit für Sie der richtige Beitragssatz zur Pflegeversicherung bei der Lohnabrechnung berücksichtigt werden kann, benötigen wir von Ihnen Angaben zur Anzahl und dem Geburtsdatum Ihrer Kinder (beginnend mit dem Jüngsten).
Im Intranet finden Sie hier unter "Pflegeversicherung" das Formular „Selbstauskunft“. Dieses senden Sie bitte mit den entsprechenden Nachweisen ausgefüllt und unterschrieben an das DLZ Personalabrechnung, Werkhofstr. 7, 33689 Bielefeld. Sie können die Nachweise gerne auch per E-Mail an Ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter/in (siehe Ansprechpartner/in auf Ihrer Gehaltsabrechnung) senden.
Die Mitarbeitenden der Hoffnungstaler Stiftung Lobetal wenden sich bitte an ihre zuständige Personalabteilung.