Bethel im Nationalsozialismus

Was geschah mit den jüdischen Patienten?

Stolperstein von Dorothea Ahrndt
Stolperstein von Dorothea Ahrndt

Sieben Menschen jüdischen Glaubens oder jüdischer Herkunft wurden im Rahmen einer Sonderaktion der „Aktion T4“ aus Bethel in die Provinzialheilanstalt nach Wunstorf verlegt. Einige Tage später, am 27. September 1940, wurden sie von dort in die Tötungsanstalt Brandenburg/Havel gebracht und ermordet.

Hintergrund war ein Erlass des Reichsinnenministeriums: jüdische Patienten durften nicht mehr mit nichtjüdischen Patienten zusammenleben. Erst seit der historischen Forschung der 1990er Jahre ist bekannt, dass es sich um eine Sonderaktion der „Aktion T4“ handelte. Unabhängig von der jeweiligen Diagnose und ohne die Verwendung der für die „Aktion T4“ üblichen Meldebögen und Begutachtungsverfahren, zielte diese Sonderaktion auf die systematische Vernichtung von jüdischen Anstaltspatienten ab.

In den Anstalten Bethel und Sarepta waren 16 Bewohnerinnen und Bewohner betroffen. Von ihnen konnten einige von den leitenden Ärzten entlassen werden, um die geplante Zwangsverlegung zu umgehen. Doch sieben wurden über Wunstorf nach Brandenburg/Havel deportiert und ermordet. Ihre Namen lauten: Dorothea Ahrndt, Reinhard Beyth, Hermann Federmann, Heinrich Jansen, Olga Laubheim, Margot Reuter und Kurt Simon. Der Jüngste von ihnen, Hermann Federmann, war bei seiner Deportation erst zehn Jahre alt. Olga Laubheim hatte rund 45 Jahre, beinahe ihr ganzes Leben, in Bethel verbracht.

Auch die entlassenen Männer und Frauen überlebten den Nationalsozialismus nicht, wie nach heutigem Forschungsstand bekannt ist.  

Literatur

Kerstin Stockhecke, September 1940: Die „Euthanasie“ und die jüdischen Patienten in den v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel, in: Kirchenarchiv mit Zukunft. Festschrift für Bernd Hey zum 65. Geburtstag, Bielefeld 2007, S.131-142.