
Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen
Anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tags am 21. März spricht sich Ulrich Pohl, Vorstandsvorsitzender der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel, gegen die Einführung kostenloser Trisomie-Bluttests für Schwangere aus. Der Test, mit dem eine Behinderung eines ungeborenen Kindes festgestellt werden kann, soll nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im Gesundheitswesen in Kürze Kassenleistung werden. Bethel erkennt darin eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen. „Es ist zu befürchten, dass sehr viele Kinder mit Down-Syndrom gar nicht mehr zur Welt kommen“, sagt Ulrich Pohl.
Mit dem nicht-invasiven Pränataltest (NIPT) können außer Trisomie 21 (Down-Syndrom) auch die selteneren und schwerwiegenderen Trisomien 13 und 18 festgestellt werden. Das vorgeburtliche Untersuchungsverfahren wurde in Deutschland 2012 zugelassen. Bis dahin waren nur so genannte invasive Tests möglich, etwa eine Entnahme von Fruchtwasser. Diese werden bereits von den Krankenkassen bezahlt. Sie können als schwerwiegendste Komplikation eine Fehlgeburt zur Folge haben. Bei einer bis vier von 1000 untersuchten Frauen kann dies der Fall sein. Die Kosten für den Bluttest mussten bislang privat getragen werden. Künftig werden sie von den Krankenkassen übernommen. Die Bluttests sollen aber keine Routineuntersuchung werden. Sie sollen nur im Einzelfall eingesetzt werden nach einer gemeinsam mit der Ärztin oder dem Arzt gefällten Entscheidung oder wenn sich aus anderen Untersuchungen der Hinweis auf eine Trisomie ergeben hat.