
Hier erhalten Sie Hilfe
Beratung und Unterstützung
Das Bethel-Regionalteam Ahrtal ist Teil des Netzwerks der Diakonie Katastrophenhilfe und der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe. Es ist für Menschen da, die von der Hochwasser-Katastrophe betroffen sind. Mobile Mitarbeitende leisten Beratung und Unterstützung bei der Beantragung von finanziellen Hilfen und in baufachlichen Fragen und besuchen Geschädigte auf Wunsch zu Hause. Zu den notwendigen Antragsformularen gelangen Sie hier
Wiederaufbauhilfe
Dies ist eine Unterstützung in der Finanzierung des 20-prozentigen Eigenanteils für eine eigene, selbstgenutzte Immobilie. Eine Auszahlung beträgt in der Regel bis zu 25.000 Euro. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Wiederaufbauhilfe besteht nicht.
Im Antragsformular machen Sie Angaben zum Schadenshergang, Ihren bisher erhaltenen Unterstützungsleistungen (Versicherung, Hilfsorganisationen, ISB) sowie zu Ihren Besitz- und Wohnverhältnissen und geben eine Selbstauskunft über Ihr Einkommen sowie Ihr Vermögen ab. Belege für Ihre Angaben laden Sie bitte als PDF-Dateien oder Bilddateien hoch. Nach Absenden Ihres Online-Antrags erhalten Sie eine automatisierte E-Mail mit ihren Antragsdaten als Antragsbestätigung.
Damit Ihr Antrag auch rechtskräftig bei der Diakonie-Katastrophenhilfe Rheinland-Westfalen-Lippe eingereicht wird, drucken Sie die Bestätigungs-Mail aus, unterschreiben das Formular und senden es gemeinsam mit Ihrer ausgefüllten Selbstauskunft per Post an folgende Adresse:
Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. – Diakonie RWL
Zentrum Drittmittel und Fundraising
– Wiederaufbauhilfe –
Lenaustraße 41
40470 Düsseldorf
Ihr Antrag wird mit den eingereichten Unterlagen vom DKH-RWL-Team in Düsseldorf geprüft. Sollten Nachfragen bestehen oder Belege fehlen, nehmen die Mitarbeitenden der DKH-RWL oder die Referentinnen und Referenten des Regionalteams Ahrtal persönlich per E-Mail, Telefon oder Hausbesuch Kontakt zu Ihnen auf. Wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist, erhalten Sie einen schriftlichen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid. In diesem Schreiben finden Sie auch Erklärungen zu den nächsten Schritten. Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der digitalen Antragsstellung benötigen, kommen Sie gern auf uns zu.
Diese Dokumente werden zur Prüfung Ihres Antrags auf Wiederaufbauhilfe benötigt:
- Kopie Ihres Personalausweises oder eines anderen Identitätsdokuments (Reisepass, Führerschein, etc.)
- Grundbuchauszug
- ISB-Bescheid
- Bewilligungsbescheide anderer Hilfsorganisationen
- Hochwasserbescheinigung der Gemeinde
- ggf. Bescheid über erhaltene Versicherungsleistungen bzw. Ablehnungsbescheid der Versicherung
- ggf. Schadensgutachten
- ggf. Rechnungen
- ggf. Fotos des Schadens
- Selbstauskunft über Einkommen und Vermögen. Eine Vorlage ist hier abrufbar.
Alle Dokumente markieren Sie mit der Maus und laden diese gemeinsam hoch. Wenn Sie keine PDF-Datei eines Dokuments haben, können Sie auch Foto-Dateien (png, jpg, etc.) hochladen. Hinweise für das Hochladen von Anlagen:
- Anlagen dürfen eine maximale Größe von 3MB pro Datei nicht überschreiten
- Sie können mehrere Dateianlagen gleichzeitig auswählen und hochladen, allerdings müssen diese in einem Schritt markiert und hochgeladen werden
- Das erneute Auswählen und Hochladen von Anlagen überschreibt die zuvor hinzugefügten Anlagen
- Falls Sie Nachweise nicht erbringen können, begründen Sie dies bitte unter den Anmerkungen zum Antrag.
Zunächst prüfen wir Ihren Online-Antrag auf Vollständigkeit und Plausibilität und nehmen Kontakt zu Ihnen auf. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid per Mail von uns. Die finanziellen Mittel werden dann in zwei Tranchen auf Ihr angegebenes Bankkonto überwiesen. Die erste Tranche (50%) kurz nach Erhalt des Bewilligungsbescheids, die zweite Tranche (50%) nach Erhalt von Rechnungsbelegen in Höhe der bewilligten Gesamtfördersumme. Ihre Bewilligung ist ab dem Datum der Ausstellung ein Jahr gültig. Sollte diese Frist nicht ausreichen, nehmen Sie Kontakt zu uns auf, sodass wir eine gemeinsame Lösung besprechen können.
Die Mittel zahlen wir unter dem Vorbehalt aus, dass Sie keine ausreichende Förderung der ISB, von Versicherungen oder anderen Dritten (Hilfsorganisationen, etc.) zur Abdeckung des Schadens erhalten haben. Sollten Sie nachträglich weitere Hilfen für den Wiederaufbau erhalten, müssen Sie uns hierüber informieren. Auch wenn Ihr tatsächlicher Schaden geringer ist als in Ihrem Antrag angenommen, müssen Sie uns dies mitteilen. Immer dann, wenn Sie nach Abschluss Ihres Bauvorhabens mehr Geld erhalten haben als die im Bewilligungsbescheid angegebene Gesamtsumme, müssen Sie den Differenzbetrag zurückzahlen. Die Diakonie Katastrophenhilfe kann die finanziellen Hilfen der Fluthilfe nur durch Spendengelder auszahlen. Daher muss sichergestellt sein, dass Auszahlungen zielgerichtet und nachweisbar ausgezahlt wurden.
In besonderen Härtefällen können wir über einen erweiterten Wiederaufbauhilfe-Antrag weitere Hilfen gewähren. Dann ist eine Auszahlung bis zu 75.000 Euro möglich, Voraussetzung ist ein abgeschlossener Erstantrag.
Härtefall-Hilfe
Dies ist eine zusätzliche Unterstützung in Situationen besonderer Härte, die außerhalb der sonstigen Förderrichtlinien liegen. Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Situation über die Härtefall-Hilfen der Diakonie Katastrophenhilfe förderfähig ist, nehmen Sie Kontakt zum Regionalteam Ahrtal auf. Wir beraten Sie individuell und stellen die bestmöglichen Hilfen für Sie zusammen.
Sie haben Anspruch auf Härtefall-Hilfe in folgenden Fällen: Kosten für z.B. Zweitgutachten, Umzug, Mietwohnung als temporäre Wohnung etc. Wir gewähren die Härtefall-Hilfe individuell abhängig von der Höhe Ihres Schadens und der Anzahl der betroffenen Personen im Haushalt. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Hilfe besteht nicht.
Im Antragsformular weisen Sie Ihre Betroffenheit von der Hochwasserkatastrophe 2021 und Ihre persönliche Situation der besonderen Härte nach und geben eine Selbstauskunft über Ihr Einkommen sowie Ihr Vermögen ab. Belege für Ihre Angaben laden Sie bitte als PDF-Dateien oder Bilddateien hoch. Nach Absenden Ihres Online-Antrags erhalten Sie eine automatisierte E-Mail mit ihren Antragsdaten als Antragsbestätigung per E-Mail.
Damit Ihr Antrag auch rechtskräftig bei der DKH RWL eingereicht wird, drucken Sie die Bestätigungs-E-Mail bitte aus, unterschreiben das Formular und senden es gemeinsam mit Ihrer ausgefüllten Selbstauskunft per Post an folgende Adresse:
Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. – Diakonie RWL
Zentrum Drittmittel und Fundraising
– Härtefall-Hilfe –
Lenaustraße 41
40470 Düsseldorf
Ihr Antrag wird dann mit den eingereichten Unterlagen von den SachbearbeiterInnen der DKH-RWL geprüft. Sollten Nachfragen bestehen oder Belege fehlen, nehmen die Mitarbeitenden der DKH RWL oder die ReferentInnen des RegionalTeams Ahrtal persönlich per E-Mail, telefonisch oder bei einem Hausbesuch mit Ihnen Kontakt auf. Wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist, erhalten Sie einen schriftlichen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid. Hier finden Sie auch Erklärungen zu den nächsten Schritten. Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der digitalen Antragsstellung benötigen, kommen Sie gerne auf uns zu.
Wir benötigen folgende Dokumente zur Bearbeitung Ihres Antrags:
- Kopie Ihres Personalausweises oder eines anderen Identitätsdokuments (Reisepass, Führerschein, etc.)
- Hochwasserbescheinigung der Gemeinde
- Eine Vorlage für eine Selbstauskunft über Einkommen und Vermögen gibt es hier
- ggf. Belege über unabwendbare Härte
Alle Dokumente laden Sie bitte gemeinsam im Online-Portal hoch. Hierzu markieren Sie alle Dokumente mit der Maus und laden diese gemeinsam hoch. Wenn Sie keine PDF-Datei eines Dokuments haben, können Sie auch Bild-Dateien (Fotos) des Dokuments hochladen.
Hinweise für das Hochladen von Anlagen:
- Anlagen dürfen eine maximale Größe von 3MB pro Datei nicht überschreiten
- Sie können mehrere Dateianlagen gleichzeitig auswählen und hochladen, allerdings müssen diese in einem Schritt markiert und hochgeladen werden
- Das erneute Auswählen und Hochladen von Anlagen überschreibt die zuvor hinzugefügten Anlagen
- Falls Sie Nachweise nicht erbringen können, begründen Sie dies bitte unter den Anmerkungen zum Antrag.
Zunächst prüfen wir Ihren Online-Antrag auf Vollständigkeit und Plausibilität und nehmen Kontakt zu Ihnen auf. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid per Mail von uns. Wir zahlen die Mittel nach Vorlage von zweckgebundenen Belegen für Ihre besonderen Härtefall (Rechnungen, Kassenbelege) auf Ihr Konto aus.
Trauer- und Traumakoordination
Bethel kooperiert vor Ort zudem in der Trauer- und Traumakoordination des Hospiz-Vereins Rhein-Ahr. Denn die Hochwasser-Katastrophe hat nicht nur immense materielle Schäden, sondern auch seelisches Leid hervorgerufen. Niedrigschwellige Gesprächsangebote sollen Betroffenen auf ihrem Weg aus der Krise helfen. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie hier