Unterstützung für Opfer der Hochwasser-Katastrophe

Ahrtal-Hilfe

Der Regen wurde immer stärker, die Ahr erreichte schnell ungekannte Pegelstände und trat schließlich über die Ufer: Das Hochwasser des 14. und 15. Juli 2021 verwüstete weite Teile des Ahrtals. In der Flut kamen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz insgesamt mehr als 180 Menschen ums Leben, die Wassermassen verursachten zudem Sachschäden in Milliardenhöhe. Bethel ist vor Ort und leistet in vielfältiger Weise Hilfe für Betroffene.

Häufig gestellte Fragen zur Fluthilfe

Wen unterstützen wir?

Wir unterstützen mit den Wiederaufbauhilfen alle Privathaushalte, die von der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 in Rheinland-Pfalz betroffen waren, sich in einer finanziell besonders belastenden Situation befinden und Schäden an ihrer selbstgenutzten Immobilie (Eigenheim, Eigentumswohnung, etc.) belegen können. Vermieterinnen und Vermieter, Wohnungsbau-Unternehmen, Vereine oder soziale Einrichtungen sind für die Wiederaufbauhilfe der DKH RWL nicht antragsberechtigt.

Welche Bedingungen gibt es für die Unterstützung?
  • Nachrangigkeitsprinzip: Wir können finanzielle Hilfen nur gewähren, wenn nach dem Erhalt von anderen Mitteln wie zum Beispiel Versicherungsleistungen und den Wiederaufbauhilfen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz noch Schadenssummen vorhanden sind.
  • Keine Überkompensation: Wir können finanzielle Hilfen nur gewähren, wenn für einen Schaden die schon erhaltenen Summen von anderen Hilfsorganisationen oder Mittelgebern nicht höher sind als der durch das Flutereignis entstandene Schaden. Wir verwenden in der Antragsbearbeitung daher die Phoenix-Datenbank und tauschen uns mit anderen Hilfsorganisationen aus.
  • Notlage: Wir können finanzielle Hilfen nur gewähren, wenn Sie sich in einer Notlage befinden. Diese liegt vor, wenn selbstgenutzter Wohnraum wie z.B. Schlafzimmer, Küche, Wohnzimmer, Bad oder Arbeitsraum durch die Flutkatastrophe zerstört wurden. Kellerräume oder Räume in Nebengebäuden gelten nur dann als Wohnraum, wenn diese für die Lebensgestaltung und nicht primär als Lagerraum genutzt wurden.
  • Finanzielle Bedürftigkeit: Wir können finanzielle Hilfen im besonderen Maße gewähren, wenn bei Ihnen neben Ihrer Notlage auch eine finanzielle Bedürftigkeit vorliegt. Um dies besser einschätzen zu können, benötigen wir eine Selbstauskunft über Ihr Einkommen oder Ihr Vermögen.
Wie gehe ich bei einem zweiten Antrag vor?

Haben Sie bereits einen Antrag gestellt, müssen Sie bei einem weiteren das Formular komplett ausfüllen, da wir Ihre Angaben aus technischen und rechtlichen Gründen erneut benötigen. Tragen Sie auch die vorherige/n Antragsnummer/n (HXX-0xxx) in das Formular ein. Bei den Nachweisen können Sie auf den schon gestellten Antrag verweisen und müssen die Dateien nicht noch einmal einreichen.

Wie arbeiten das RegionalTeam Ahrtal und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz zusammen?

Es besteht ein enger Austausch zwischen dem RegionalTeam Ahrtal und den ISB-Infopoints im Ahrtal, insbesondere durch die Referentin Katharina Kläsgen, die als Beraterin in einem ISB-Infopoint tätig ist. Bei Problemen oder Fragen zu ISB-Anträgen suchen wir Ansprechpartnerinnen und -partner für Sie, sodass Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten.

Ihre Spende hilft!

Bitte unterstützen Sie die Arbeit Bethels für Menschen im Ahrtal, die in der schrecklichen Flut-Katastrophe alles verloren haben. 

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Kontakt

RegionalTeam Ahrtal der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel
Integratives Mehrgenerationen-Quartier
Schützenstraße 127
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Telefon: 
Stephan Zöllner: 0151-62541978
Olaf Tegtmeier: 0171-6815079

E-Mail: regionalteam-ahrtal(at)bethel.de