Am 4. Juni ist Tag der Organspende. Über 80 Prozent der erwachsenen Bevölkerung befürworten die Organspende, aber nur ein kleiner Teil hat tatsächlich einen Organspendeausweis in der Tasche. "Möglichst viele Menschen sollten sich mit der Frage der Organspende beschäftigen", wünscht sich Dr. Friedhelm Bach, Transplantationsbeauftragter des Evangelischen Klinikums Bethel (EvKB). "Und sich dafür oder auch dagegen entscheiden, aber sich festlegen und so von ihrem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch machen." Vor allem wäre eine dokumentierte Entscheidung segensreich für die hinterbliebenen Angehörigen, die derzeit sehr oft in einer emotionalen Ausnahmesituation eine weitreichende Entscheidung treffen sollen, häufig ohne Kenntnis des Willens ihres Angehörigen, weiß Dr. Bach aus seinem Berufsalltag.
Am 1. März 2022 trat die Gesetzesänderung zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende in Kraft, die das Transplantationsgesetz änderte. Die Regelung der Entscheidungslösung blieb davon unberührt. Das heißt: Eine Organ- und Gewebeentnahme darf in Deutschland weiterhin nur nach vorheriger Zustimmung der verstorbenen Person oder ihrer Angehörigen erfolgen. Die Änderung des Gesetzes ergänzt die vorherige Rechtslage und soll dazu beitragen, den Patientenwillen umzusetzen. Es ist beispielsweise ein Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (Organspende-Register) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geplant.